A.de Immobilienanzeigen
Die Freigabe einstelliger .de-Domains – Ein historischer Wendepunkt im deutschen Internet
Frankfurt am Main, 23. Oktober 2009 – Mit der Freigabe einstelliger Domains unter der Top-Level-Domain .de schlug die deutsche Internetlandschaft ein neues Kapitel auf. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Registrierung solcher Adressen strikt untersagt. Die DENIC eG, als zentrale Vergabestelle für .de-Domains, hatte über Jahre hinweg die Mindestlänge für Internetadressen auf drei Zeichen festgelegt. Zweistellige Domains existierten lediglich in Ausnahmefällen – etwa für Unternehmen oder Institutionen mit besonderer Bedeutung, darunter db.de (Deutsche Bahn), ix.de (Heise Verlag) oder hq.de (Plesk).
Den entscheidenden Impuls für die Lockerung dieser Regelung lieferte der Automobilkonzern Volkswagen. Das Unternehmen forderte die Registrierung der Domain vw.de, sah sich jedoch durch die geltenden DENIC-Vergaberichtlinien benachteiligt. Die Angelegenheit eskalierte und landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, wo Volkswagen gegen die Vergabepolitik klagte. Nach einer juristischen Niederlage war die DENIC gezwungen, ihre strikte Haltung aufzugeben. In einem historischen Schritt öffnete sie den Domainmarkt nicht nur für zweistellige, sondern auch für einstellige Adressen. Ab diesem Zeitpunkt galt das Prinzip „First come, first served“ – die begehrten Kurzdomains wurden nach der Reihenfolge der Anfragen vergeben.
A.de – Eine Domain mit Seltenheitswert
Unter den damals registrierten Adressen befand sich auch die Domain a.de – ein Name, der in seiner Schlichtheit einzigartig ist. Einstellige Domains genießen seitdem eine besondere Stellung im deutschen Internet. Internetriesen und Institutionen haben sich längst ihre begehrten Kurzadressen gesichert: Die Deutsche Telekom nutzt t.de, die Sparkasse setzt auf s.de, der Kryptobörsenanbieter Binance hat sich b.de gesichert.
Doch während diese Domains längst im Einsatz sind, bleibt ihre Existenz für viele Internetnutzer ein Mysterium. Immer wieder herrscht die falsche Annahme vor, derartige Kurzadressen seien ausschließlich unter der .com-Domain verfügbar. Dabei zeigt das Beispiel von A.de, dass einstellige .de-Domains nicht nur existieren, sondern auch aktiv genutzt werden. Insbesondere im Bereich Immobilienanzeigen hat sich A.de etabliert und beweist, dass eine kurze und prägnante Internetadresse nicht nur Prestige, sondern auch praktischen Nutzen bietet.
Mit der Liberalisierung des Domainmarktes im Jahr 2009 wurde somit nicht nur ein entscheidender Schritt für mehr Wettbewerb und Chancengleichheit im digitalen Raum vollzogen – es entstand auch eine neue Kategorie exklusiver Webadressen, die bis heute für Aufmerksamkeit sorgen. (A.de)